| Voraussetzung
zur Ökostrom-Zertifizierung der Wasserkraft |
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Wasserkraftanlagen
können als „Ökostrom Wasserkraftwerke“ zertifiziert
werden, wenn sie eine umweltschonende Betriebsweise und Anlagengestaltung
garantieren. Dabei erfüllt ein Kraftwerk freiwillig folgende zwei Bedingungen:
1. Das Kraftwerk erfüllt einerseits allgemeine " Ökostrom-Grundanforderungen " und erreicht mit ihnen einen ökologischen Standard, der sich am Niveau einer schweizerischen Neukonzessionierung orientiert. Dieser Standard basiert auf allgemein formulierten, lokalen Kriterien. Diese sind für alle Wasserkraftanlagen gültig. |
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2. Darüber hinaus investiert das Kraftwerk einen fixen finanziellen Beitrag pro verkaufte Kilowattstunde Ökostrom in die Sanierung, den Schutz oder die Aufwertung des jeweils genutzten Gewässereinzugsgebiets. Diese sogenannten "Ökostrom-Förderbeiträge " garantieren eine lokale ökologische Aufwertung. Diese geht bewusst über das Niveau der Grundanforderungen hinaus und kann spezifisch im Zusammenhang mit dem Verkauf von Ökostrom realisiert und entsprechend kommuniziert werden. | |
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