| Ökostrom-Förderbeiträge | ||
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Eine ökologische Aufwertung
der Wasserkraftanlagen ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie individuell an
die betroffenen Wasserkraftanlagen sowie an die jeweiligen Gewässertypen
angepasst ist.
Neben einem allgemeingültigen Grundstandard ist daher eine spezifische Anpassung notwendig, um den grösstmöglichen ökologischen Nutzen zur Verwendung der Ökostrom Gelder zu erzielen. Um dies zu gewährleisten investiert ein Ökostrom Kraftwerk nach der Zertifizierung freiwillig einen fixen Betrag pro verkaufter kWh in lokale ökologische Aufwertungsmassnahmen. (Im Rahmen des " naturemade star " Labels wurde dieser Betrag auf 1 Rp. pro KWh festgelegt). Die Ökostrom-Förderbeiträge sollen dort Verwendung finden, wo lokal die grössten ökologischen Effekte zu erwarten sind. Sie können ebenso dazu dienen, Umweltdefizite zu beheben, die nicht primär durch das Kraftwerk verursacht sind, aber wesentliche Verbesserungen für das Gewässerökosystem versprechen (z.B. Verbesserung der Gewässerstruktur, Massnahmen zur Gewässervernetzung usw.). Zu diesem Zweck muss bereits vor der Zertifizierung eine Liste mit Verbesserungs- massnahmen vorliegen. Die Massnahmen werden in Absprache mit den relevanten lokalen und regionalen Stakeholdergruppen be-stimmt. Durch den Einbezug von Behörden, Umweltverbänden sowie weiterer Interessengruppen soll die Akzeptanz der Massnahmen erhöht werden. Potentielle Konflikte sind leichter zu minimieren und Synergien mit anderen Umweltinitiativen können im Einzugsgebiet frühzeitig erkannt werden. |
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