Ökostrom-Grundanforderungen
Bild Kraftwerk Höngg
 

Restwasserregelung

Schwall- Sunkregelung

Stauraummanagement

Geschiebemanagement

Anlagengestaltung


Die Ökostrom-Grundanforderungen gelten generell für alle Ökostrom-Kraftwerke, unabhängig ihres ökologischen Ausgangszustands. 

Ökostrom-Grundanforderungen konzentrieren sich auf die wichtigsten gewässerökologischen Einflussbereiche der Wasserkraftnutzung. Sie umfassen daher Kriterien zur Restwasserregelung, zur Gestaltung von Schwall und Sunk, zum Stauraum- und Geschiebemanagement sowie zur Gestaltung der Wasserkraftanlagen selbst. 

Die Ökostrom-Grundanforderungen sind so formuliert, dass sie prinzipiell auf alle Kraftwerkstypen in unterschiedlichen Einzugsgebieten anwendbar sind. 
In Ausnahmefällen, welche ökologisch begründet sein müssen, ist jedoch eine Abweichung möglich. Eine ökologische Begründung liegt dann vor, wenn sichergestellt ist, dass die Abweichung in Bezug auf die lokalen und regionalen Umweltbedingungen zu einem Vorteil gegenüber der strikten Einhaltung der Anforderungen führt. Die Beurteilung des ökologischen Vorteils orientiert sich dabei am ursprünglich natürlichen Gewässertyp sowie der gewässertypischen Biozönose. Ausserdem sind sämtliche ökologische oder betriebliche Massnahmen dem Primat der Sicherheit unterzuordnen. 

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