Restwasserregelung
Schwall-
Sunkregelung
Stauraummanagement
Geschiebemanagement
Anlagengestaltung
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Die Ökostrom-Grundanforderungen
gelten generell für alle Ökostrom-Kraftwerke, unabhängig
ihres ökologischen Ausgangszustands.
Ökostrom-Grundanforderungen
konzentrieren sich auf die wichtigsten gewässerökologischen
Einflussbereiche der Wasserkraftnutzung. Sie umfassen daher Kriterien
zur Restwasserregelung, zur Gestaltung von Schwall und Sunk, zum Stauraum-
und Geschiebemanagement sowie zur Gestaltung der Wasserkraftanlagen selbst.
Die Ökostrom-Grundanforderungen
sind so formuliert, dass sie prinzipiell auf alle Kraftwerkstypen in unterschiedlichen
Einzugsgebieten anwendbar sind.
In Ausnahmefällen, welche ökologisch begründet sein müssen,
ist jedoch eine Abweichung möglich. Eine ökologische Begründung
liegt dann vor, wenn sichergestellt ist, dass die Abweichung in Bezug
auf die lokalen und regionalen Umweltbedingungen zu einem Vorteil gegenüber
der strikten Einhaltung der Anforderungen führt. Die Beurteilung
des ökologischen Vorteils orientiert sich dabei am ursprünglich
natürlichen Gewässertyp sowie der gewässertypischen Biozönose.
Ausserdem sind sämtliche ökologische oder betriebliche Massnahmen
dem Primat der Sicherheit unterzuordnen.
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